Steuern sind prinzipiell auf alle privaten Einnahmen zu entrichten. Dazu zählen eben auch Gewinne, die man mit dem dem Kauf und dem Verkauf von Kryptowährungen erzielt werden. Wer Bitcoin und andere Coins kauft und verkauft, muss sich also Gedanken über seine Steuerpflicht machen. Jeder Steuerbürger ist verpflichtet, bei seiner Steuererklärung proaktiv entsprechende wahrheitsgemäße Angaben zu machen. B) Datenanfragen an Bitcoin-Plattformen Der Einordnung des Abgeordneten kann sich auch der Frankfurter Wirtschaftswissenschaftler Philipp Sandner (43), einer der führenden Blockchain-Experten Deutschlands, anschließen: "Die Einschätzung des Ministeriums war für den Umgang mit dem Bitcoin in Deutschland sehr grundlegend." Sie habe sich auch über die vergangenen zehn Jahre hinweg behauptet und nie revidiert werden müssen. "Die Entscheidung machte sehr früh deutlich, wie der Bitcoin richtig einzuschätzen ist, nämlich als Rohstoff und Wertespeicher, nicht als Währung oder als Zahlungsdienst oder Ähnliches. Das Bundesfinanzministerium hat damals alles richtig gemacht und das sogar noch frühzeitig", sagt Sandner.
Bitcoins und andere Kryptowährungen werden als "andere Wirtschaftsgüter" im Sinne des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG qualifiziert. Die Gewinne aus dem Verkauf sind deshalb steuerfrei, wenn die entsprechende Position länger als ein Jahr gehalten wird. Bitcoin und Steuern: Der BISON Info-Report BTC-ECHO Plus+ für Unternehmen